NWB Kommentar Bilanzierung
12. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 266 Gliederung der Bilanz
Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden in der Handelsbilanz, BB 1975 S. 1103; Knop, Die Gliederungskonzeption des BiRiLiG, DB 1984 S. 569; Köhler, Buchung und Bilanzierung von Anzahlungen, StBp 1998 S. 320 und StBp 1999 S. 8; Kropf, „Verbundene Unternehmen“ im AktG und im BiRiLiG, DB 1986 S. 364; Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften, Herne 2013.
I. Überblick, Grundlagen
1. Betriebswirtschaftliche Orientierung
1 Jedem menschlichen Kommunikationsinstrument muss ab einem gewissen Umfang eine Strukturierung zugrunde liegen. Ohne eine solche ist sie für den Adressaten nicht verständlich. Für die kaufmännische Rechnungslegung gilt nichts anderes (→ § 243 Rz. 18). Rudimentär sind Gliederungsvorgaben für alle Kaufleute in § 247 HGB (→ Rz. 3) niedergelegt. Für den speziellen Anwendungsbereich der Kapital- und Kap. & Co.-Gesellschaften (→ Rz. 6) setzt § 266 HGB i. V. mit anderen Vorschriften (→ Rz. 15) diese allgemeinen Vorgaben für die Gliederung in detaillierter Form um.
2 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bieten sich verschiedene Gliederungsvarianten für die Bilanz an, und zwar nach
dem Produktionsablauf,
der Liquiditätsnähe,
den Fristigkeiten des...