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Aufleben der Insolvenzantragspflicht zum 1.1.2021 in der Corona-Krise?
Insolvenzrechtliche Aspekte zum kritischen Stichtag bzgl. einer Insolvenzantragstellung
Die Corona-Pandemie ist noch nicht gänzlich überwunden. Die bestehende Unsicherheit macht vielen Unternehmen weiterhin zu schaffen. Deshalb hat das Bundeskabinett beschlossen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zielgerichtet in beschränktem Umfang zu verlängern, da eine Rückkehr zu einer strikten Anwendung der Überschuldungsregeln zum aktuellen Zeitpunkt kontraproduktiv wäre. Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb bis Ende des Jahres weitere Zeit bekommen, um sämtliche Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Welche Folgen eine potenzielle Auflebung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum in der Corona-Krise hat und welche insolvenzrechtlichen Aspekte um den kritischen Stichtag bei entsprechenden Beratungsmandaten zu beachten sind, ist daher kritisch zu betrachten.
I. Insolvenzrechtliche Historie und aktuelle Neuerungen
Durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (sog. COVInsAG; siehe hierzu detailliert Rennar, NWB-BB 5/2020 S. 156, NWB AAAAH-47064, und NWB-BB 8/2020 S. 251, NWB FAAAH-54186) ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für bestimmte Geschäftsleiter von Unternehmen ausgesetzt worden. Voraussetzunge...