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NWB BB 11/2020 S. 330

Messen: AUMA bekräftigt Durchführung von Messen

Großveranstaltungen sind grundsätzlich bis Ende Oktober verboten, so ein Beschluss von Bund und Ländern im Juni 2020. Gemeint sind damit vor allem Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie ähnliche Veranstaltungen. Für Messen gilt das Verbot aber nicht. Das haben Bund und Länder in ihrer Vereinbarung bereits Anfang Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass die Bundesländer ab sofort in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. Alle Informationen des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) für Unternehmen zu geplanten Messen, zum Umgang mit Corona und zu weiteren Regelungen finden Sie unter www.auma.de.

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