Berufsrecht | Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sollen steigen (hib)
Die Bundesregierung hat den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des
Rechtsanwaltsvergütungsrechts vorgelegt (BT-Drucks. 19/23484). Das
Gesetz sieht eine Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung vor. Die
Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) waren zuletzt zum
erhöht worden.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Auch die Honorare von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen sollen angepasst werden. Wegen der damit verbundenen höheren Ausgaben des Staates in Rechtssachen sollen auch die Gerichtsgebühren angepasst werden.
Vorgeschlagen wird in dem Entwurf zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG um zehn Prozent.
In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere zehn Prozent steigen.
Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden.
Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige sowie für Sprachmittler sollen an die marktüblichen Honorare und die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Der Bundestag soll den Entwurf am Donnerstag, , in erster Lesung ohne vorherige Aussprache zur Beratung in den Rechtsausschuss überweisen.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1119 (il)
Fundstelle(n):
NWB LAAAH-61516