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Arbeitsvermittlung | Vorlage des Original-Vermittlungsgutscheins als Vergütungsvoraussetzung
Trotz unstreitigem Vermittlungserfolg besteht ein Anspruch eines zertifizierten privaten Arbeitsvermittlungsunternehmens auf Vergütung wegen der Vermittlung eines Arbeitsuchenden nur, wenn das Unternehmen den vom Jobcenter ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im Original vorlegt.
Das zuständigeS. 3167 Jobcenter hatte einem Arbeitsuchenden, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezog, einen Gutschein zur Auswahl eines zugelassenen Trägers der privaten Arbeitsvermittlung ausgestellt. Die klagende GmbH beantragte im Dezember 2014 unter Hinweis auf eine erfolgreiche Vermittlung des Arbeitsuchenden die Zahlung einer Vergütung i. H. von 1.000 €. Dem Antrag war (nur) eine Kopie der ersten Seite des AVGS beig...