Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek, Ralf Walkenhorst

Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung

38. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78866-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64908-0

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Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung (38. Auflage)

A. Einkommensteuer

1Persönliche Steuerpflicht

Lösung: Für die unbeschränkte Steuerpflicht ist ohne Bedeutung, ob die natürliche Person steuerpflichtige Einkünfte bezieht, wohingegen die beschränkte Steuerpflicht das Vorliegen von inländischen Einkünften voraussetzt.

  1. Theodor Amanlis ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da er einen Wohnsitz im Inland hat. Auf Antrag kann er mit seiner Ehefrau zusammen veranlagt werden (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG).

  2. Nicht einkommensteuerpflichtig (weder Wohnsitz noch Einkünfte im Inland).

  3. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz im Inland).

  4. Nicht einkommensteuerpflichtig (die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer).

  5. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz im Inland).

  6. Dr. Emil Schlachter ist beschränkt einkommensteuerpflichtig, da er inländische Einkünfte erzielt (§ 1 Abs. 4 EStG i. V. m. § 49 EStG). Auf Antrag kann Dr. Schlachter als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG). Dr. Schlachter stehen als EU-Staatsangehöriger die familienbezogenen Steuervergünstigungen nach § 1a EStG zu. Die Eheleute können auf Antrag zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG).

  7. Nicht einkommensteuerpflichtig (Gewinne der Gesellschaft sind von den Gesellschaftern zu versteuern).

2Gewöhnlicher Aufentha...

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