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OLG Karlsruhe Urteil v. - 6 U 109/19

Gesetze: BGB § 823; InsO § 15a

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO kann der Ersatz solcher freiwilliger Aufwendungen verlangt werden, die nach Verletzung der Insolvenzantragspflicht in dem Vertrauen auf die Solvenz des Schuldners und der vernünftigen Erwartung gemacht werden, einen vor Insolvenzreife gegen den Schuldner begründeten Anspruch durchzusetzen.

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2241 Nr. 41
DStR 2020 S. 12 Nr. 44
DStR 2021 S. 44 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2020 S. 3090
ZIP 2021 S. 1396 Nr. 27
UAAAH-61406

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OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.09.2020 - 6 U 109/19

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