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BBK Nr. 21 vom Seite 1029

Bilanzierung und Bewertung von Einlagen

Hinweise und Fallbeispiele zu praxisrelevanten Fragestellungen

Hans Walter Schoor

[i]Kolbe, Einlagen und Entnahmen (HGB, EStG), infoCenter NWB MAAAB-04799 Einlagen sind Elemente der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Grundfall der Einlage ist die Überführung eines bilanzierungsfähigen Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Eine Einlage setzt eine Einlagehandlung voraus, die von einem Einlagewillen getragen sein muss. Einlagen sind prinzipiell mit dem Teilwert zu bewerten, bei Einlage bestimmter Wirtschaftsgüter maximal mit den – ggf. fortgeführten – Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Einlagen zu berücksichtigen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Korrekturposten der steuerlichen Gewinnermittlung

[i]Gewinnneutrale Erhöhung des Betriebsvermögens Einlagen sind Vorgänge, durch die Gewerbetreibende, Freiberufler oder auch Land- und Forstwirte ihrem Betriebsvermögen außerbetriebliche, private Mittel zuführen. Auf den Gewinn, der durch einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ggf. i. V. mit § 5 EStG, d. h. durch einen Jahresabschluss ermittelt wird, dürfen sich Einlagen nicht auswirken. Einlagen führen zwar zu einer Erhöhung des Betriebsvermögens: Dieser Wertzufluss beruht aber nicht auf einem betrieblichen Geschäftsvorfall. Deshalb ordnet § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG an, dass die durch die Einlage, also einen privaten Ge...

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