Online-Nachricht - Freitag, 16.10.2020

Corona | Telefonische Krankschreibung wieder möglich (Bundesregierung)

Seit dem sind bei Erkältungssymptomen wieder telefonische Krankschreibungen möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Die Regelung gilt zunächst bis zum Jahresende.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind ab dem bundesweit wieder möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis zum Jahresende gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt - wie schon einmal in der Anfangsphase der Coronavirus-Pandemie bis Ende Mai.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.

Hinweis:

Weitere Informationen zur telefonischen Krankschreibung können Sie in der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses nachlesen.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-61213