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Grenzüberschreitende Dreieckskonstellationen: § 1 AStG oder verdeckte Gewinnausschüttung?
Das ( NWB EAAAH-57860) betrifft u. a. den Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen, wobei der BFH eine Korrektur nach § 1 AStG und parallel eine Korrektur gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der verdeckten Gewinnausschüttung für möglich hält und ein Parallellaufen beider Vorschriften sieht. Im Entscheidungsfall, der eine körperschaftsteuerliche Organschaft betraf, müsse die Einkommenskorrektur ausschließlich über § 1 Abs. 1 AStG auf Ebene der Organgesellschaft erfolgen. Die Rechtsfolge einer verdeckten Gewinnausschüttung bzw. vorweggenommenen Gewinnabführung und eines damit verbundenen Vorteilsverbrauchs zieht der BFH auf Ebene des Organträgers nicht.
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BFH: Korrekturvorschrift mit den weitergehenden Berichtigungen hat Vorrang,...
[i]BFH, Urteil v. 27.11.2019 - I R 40/19, NWB EAAAH-57860 Der BFH argumentiert dabei mit Verweis auf das ( NWB YAAAA-96773), in welchem allerdings explizit ausgeführt wird, dass die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene des Anteilseigners unabhängig davon anzunehmen sind, ob bei der Kapitalgesellschaft die Rechtsfolgen des § 4 Abs. 5 EStG oder der verdeckten...