NWB Nr. 42 vom Seite 3073

Entlastung von Familienunternehmern

Professor Dr. iur. Swen O. Bäuml | Steuerberater/Wirtschaftsjurist | Hochschule Mainz/Frankfurt School of Finance | Inhaber von INFOB | Mitherausgeber der NWB

Die Bayerninitiative zur Erbschaftsteuer

Selten hat eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rahmenbedingungen ein besseres Timing bewiesen. Aktuelle Analysen zur Frage, wie der deutsche Mittelstand den Wirtschaftseinbruch bisher überstanden hat, heben hervor, dass u. a. deren durchschnittliche Eigenkapitalquote von 39 % als Stabilitätsanker maßgeblich war. Ein Grund mehr, die familiär geprägten mittelständischen Unternehmensstrukturen und deren Arbeitsplätze zu schützen. Gegenläufig wirkt die aktuelle Ausgestaltung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, das z. B. Kapital- und Investitionsreserven als schädliches Finanzmittel oder Wertpapier (§ 13b Abs. 4 Nr. 4 und 5 ErbStG) und damit als nicht begünstigungsfähiges Verwaltungsvermögen behandelt. Auch die selten marktgängigen Anteile an Familienunternehmen werden mit überschießenden Änderungssperren von 20 Jahren nach Übertragung belastet, will man den bis zu 30 %igen Vorwegabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG auf eine überhöhte Bewertung nach BewG (Faktor 13,75) erreichen. Nun ist der Freistaat Bayern im Bundesrat angetreten, die Anpassung der „Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen“ voranzutreiben (BR-Drucks. 408/20) und damit unverhältnismäßige fiskalische Hürden etwas zurückzunehmen.

Die Nachfrist von 20 Jahren beim Vorwegabschlag für Familienunternehmen soll auf 7 Jahre reduziert und der fehlerhafte Gesetzesverweis auf die Steuerbilanz für Entnahme- und Ausschüttungsbeschränkungen zugunsten der Handelsbilanz korrigiert werden. Bei Ermittlung der Verwaltungsvermögensquote soll das Nettoprinzip (Saldierung mit Schulden) konsequent erweitert werden und auch die Nichtberücksichtigung von gezahlten Erbschaftsteuern beim verfügbaren Vermögen im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung entfallen.

Für Wohnungsunternehmen soll Planungssicherheit hergestellt und die Gesetzeslage, entgegen der (vgl. auch ), zugunsten der derzeitigen Praxis klargestellt werden. Gegenteilig wirkt ein Erlass des , der in Verkennung der Marktpraxis, größere Wohnungsbestände in der Regel nur als Objektgesellschaften via Share-Deals erwerben zu können, die Zurechnung von Wohnungen im Rahmen vermögensverwaltender Beteiligungsgesellschaften zum Wohnungsunternehmen verweigert.

Den steigenden Immobilienpreisen geschuldet, soll der persönliche Freibetrag erhöht werden. Dies käme – neben dem Familienheimprivileg – allen Immobilieneigentümern zugute und würde die Schaffung vermietbaren Wohnraums für Investorenfamilien attraktiver machen.

Die Inhalte der Bayerninitiative wurden in der BR-Sitzung vom an die Ausschüsse verwiesen. Diese sollten ihre Aufgabe im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für mittelständische Familienunternehmen sorgfältig und zeitgerecht erledigen!

Swen Bäuml

Fundstelle(n):
NWB 2020 Seite 3073
NWB TAAAH-61013