Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Hunsmann, Verstöße gegen das Steuerberatungsgesetz und ihre Ahndung, StBW 2014 S. 74.

I. Allgemeines

1Die Bußgeldtatbestände der §§ 160 - 164 wurden durch das 3. StBÄndG 1975 eingefügt. Als Folge der Aufhebung des in § 8 a. F. geregelten Werbeverbots durch das 7. StBÄndG 2000 wur­de der in § 160 Abs. 1 Nr. 2 a. F. enthaltene Bußgeldtatbestand der unzulässigen Werbung gestrichen. Gegen eine Überschreitung der nun in § 8 geregelten Werbebefugnisse kann daher nur mit wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen vorgegangen werden. Während die §§ 160 - 163 spezielle Bußgeldtatbestände enthalten, regelt § 164 die allg. Verfahrensvorschriften im Bußgeldverfahren, die z. T. der AO, z. T. dem OWiG entnommen werden. Sachlich zuständig ist das Finanzamt als Verwaltungsbehörde i. S. von § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG (§ 164 Satz 1). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 410 Abs. 1 Nr. 1, § 388 AO (§ 164 Satz 2, vgl. auch § 37 OWiG).

2Die Bußgeldtatbestände dienen der Ahndung zurückliegenden Verhaltens. Sie stehen damit im Gegensatz zu den Zwangsmitteln, die in die Zukunft wirken sollen. Gleichwohl ist eine Kumulation beider Maßnahmen zulässig (vgl. § 159 Rz. 5).

3Die Vorschrift kommt uneingeschränkt bei jeder Form unerlaubter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steu...

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