Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 71 Bestellung eines Praxistreuhänders

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literaturnachweise finden sich bei den Vorbemerkungen zu §§ 69 - 71.

I. Allgemeines

1Die Treuhandschaft über eine verwaiste Praxis gibt es nur im StBerG; weder BRAO noch WPO kennen eine entspr. Regelung. Im früheren Standesrecht der StB (§ 41 Berufsgrundsätze der StB – Richtlinien der Bundessteuerberaterkammer a. F., v. 17./) war zwar „im Falle einer unabwendbaren Verhinderung, dauernder Berufsunfähigkeit oder des Ablebens eines StB" ganz allg. eine Praxisverwaltung vorgesehen; es fehlte jedoch jede zeitliche Begrenzung u. jeder Bezug auf einen potenziellen Nachfolger. Die StBv hatten dagegen folgende einschlägige Regelung getroffen: „Soll die Praxis eines ausgeschiedenen Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Ausscheidens des Steuerbevollmächtigten noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt ist, so kann die Praxisverwaltung auf eine angemessene Zeit ausgedehnt werden" (Nr. 38 Abs. 2 Richtlinien für das berufsgerechte Verhalten der Steuerbevollmächtigten – Standesrichtlinien, Beschluss der Mitgliederversammlung der Bundeskammer der Steuerbevollmächtigten v. ). Diese Regelung war Vorlage für den § 71 (eingefügt durch ...

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.