Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes
10. Aufl. 2020
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Abschnitt F: Arbeitshilfen und Checklisten
1. AfA für Gastgewerbe
AfA-Tabelle Nr. 92 – Gastgewerbe, NWB QAAAC-85427.
2626Hinweis auf Rz. 636. Die vorgenannte Tabelle gilt für Anlagegüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind. Für Werke anerkannter Meister sind Absetzungen für Abnutzung nicht zulässig.
2. Richtsätze der Branche
2627Hinweis:
Für 2016 siehe BStBl 2017 I S. 801,
Für 2017 siehe BStBl 2018 I S. 724,
Für 2018 siehe BStBl 2019 I S. 605.
Die Richtsätze 2019 wurden noch nicht veröffentlicht.
3. Pauschsätze für Sachentnahmen (Eigenverbrauch)
2628Hinweis:
Die Pauschsätze für Eigenverbrauch:
Für 2019 siehe BStBl 2018 I S. 1395,
Für 2020 siehe BStBl 2019 I S. 1287.
4. Hinweise für Nachkalkulationen
Literatur: Erichsen, Richtig kalkulieren in der Gastronomie, NWB-BB 2017 S. 9.
Kalkulationsrechner für Gastronomiebetriebe, NWB YAAAF-86850.
2629Die Kalkulationsbeispiele dienen nur der Darstellung der Systematik und enthalten daher wegen der ständigen Veränderungen im Einstands- und Abgabepreis keine aktuellen Preise.
I. Getränkesektor
a) Alkoholfreie Getränke
Alkoholfreie Getränke weisen Aufschlagsätze zwischen 220 und 450 % auf.
Cola, Fanta, Limo werden meist aus Premix-Behältern zu 18,921 Litern angeboten. Bei 3 % üblichem Schankverlust brin...