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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 92 - Gastgewerbe

a) Auf die allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen wird hingewiesen.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Anmerkung zu Tz. 6: Für Werke anerkannter Meister sind Absetzungen für Abnutzung nicht zulässig.

c) Tabellenabschluss

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1986 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Ausschanksäulen
5
2
Barschränke
5
3
Bartheken
5
4
Bettgestelle aus Holz oder Metall
10
5
Bieraufzüge
10
6
Bilder
6.1
hochwertige Gemälde (ab 2 500,- Euro Anschaffungskosten)
20
6.2
hochwertige Grafik, Aquarelle, Zeichnungen (ab 1 000,- Euro Anschaffungskosten)
20
6.3
sonstige Gemälde
10
6.4
sonstige (Druck-)Grafik
5
7
Brat- und Backöfen
5
8
Bühnenvorhänge
8
9
Vitrinen
8
10
Elektro-Kleingeräte
3
11
Lastenfahrstühle
10
12
Fernsehgeräte (in Fremdenzimmern)
3
13
Fettabscheider
10
14
Fitnessgeräte
5
15
Garderoben
10
16
Geschirrspülmaschinen
5
17
Herde
5
18
Hühnerbratroste (elektrisch, mit Gas oder Kohle)
5
19
Infrarotheizungen (bewegl.)
5
20
Kaffeemaschinen (elektr.)
5
21
Kaffeemühlen (elektr.)
5
22
Kassen (mechan. u. elektron.)
5
23
Kegelbahnen
8
24
Kippbratpfannen
5
25
Kochkessel
7
26
Küchenspülbecken (falls Betriebsvorrichtung)
10
27
Kühlanlagen (elektr...

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