Online-Nachricht - Montag, 12.10.2020

Wirtschaftsrecht | Thomas Cook: Zweiter Zahlungslauf startet (BMJV)

Die Zurich-Versicherung hat den geschädigten Thomas-Cook-Pauschalreisenden bislang Versicherungsleistungen auf der Grundlage einer vorläufig festgelegten Quote von 17,5 % gezahlt. Die Zurich-Versicherung hat am angekündigt, den betroffenen Pauschalreisenden auf der Grundlage einer Quote von 26,38 % einen Erhöhungsbetrag auf die bisherige Versicherungsleistung zu zahlen. Mit dem zweiten Zahlungslauf wird die Zurich-Versicherung voraussichtlich ab dem und damit während des laufenden Prozesses zur Anmeldung der Ausgleichszahlungen im Bundportal beginnen.

Hintergrund: Die Bundesregierung hat am entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen. Für die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung steht seit dem ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung.

Zur Vermeidung von Doppel-oder Fehlzahlungen gilt für die Auszahlung der freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung Folgendes:

  • Wer vor dem bereits eine Anmeldung im Thomas Cook Bundportal, im Tour Vital Bundportal oder im TCI Bundportal abgeschlossen hat, erhält weiterhin den Ausgleich der Differenz der Zahlungen zur Versicherungsleistung aufgrund der vorläufigen Quote von 17,5 % im Rahmen der Ausgleichszahlung der Bundesregierung. Damit wird vermieden, dass sich die weitere Auszahlung bereits angemeldeter und in Prüfung befindlicher Ausgleichszahlungen durch den zweiten Zahlungslauf der Zurich verzögert.

  • Wer seine Anmeldung im Bundportal erst ab dem abschließt, erhält die Zahlung des Erhöhungsbetrags im Rahmen des zweiten Zahlungslaufs unmittelbar von der Zurich-Versicherung. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung der Bundesregierung wird dann eine Versicherungsleistung auf der Grundlage der Quote von 26,38 % berücksichtigt.

Hinweis

Alle Pauschalreisenden können sich noch bis zum auf dem Bundportal registrieren und die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung anmelden. Ein Wegweiser für eine schnelle und reibungslose Anmeldung ist unter dem folgenden Link abrufbar: www.bmjv.de/thomas-cook.

Quelle: BMJV Newsletter v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-60549