Gesetzgebung | Stellungnahme zum JStG 2020 (Bundesrat)
Der Bundesrat hat sich am ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf - vor allem im EStG und der AO.
Hierzu führt der Bundesrat u.a. weiter aus:
Gesellschaftliches Engagement honorieren
Der Bundesrat wiederholt seine mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.
Der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll nach Ansicht der Länder erhöht werden: von derzeit 5000 auf künftig 7500 Euro.
Das Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft müsse ebenfalls unterstützt werden - sie sollten künftig als gemeinnützig anerkannt werden. Auch dies entspricht einer früheren Forderung der Länder, die der Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.
Arbeiten im Home Office steuerlich berücksichtigen
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Abziehbarkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld grundlegend neu geregelt werden müssen - als Folge der Corona-Krise. Nach derzeitigem Recht wird das Arbeiten im Home Office steuerlich kaum berücksichtigt.
Share-Deals bekämpfen
Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass der Bundestag den Regierungsentwurf zur Eindämmung von so genannten Share Deals noch nicht weiter beraten hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird, die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen aber in bestimmten Fällen steuerfrei bleiben können. Dies führe zu Steuerungerechtigkeit - und zu erheblichen Mindereinnahmen der Länderhaushalte.
Cum/Ex-Geschäfte
Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass in allen Fällen von Steuerbetrug zum Beispiel im Zusammenhang mit so genannten Cum/Ex-Geschäften sämtliche Taterträge abgeschöpft und Steuerausfälle vermieden werden.
Bürokratieabbau
Zahlreiche Änderungsvorschläge befassen sich mit dem Ziel, Firmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerverwaltungen von zu viel Bürokratieaufwand zu entlasten.
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor - dieser hat am bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 8.10.2020). Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.
Zu den bisher geplanten Regelungen (Stand Regierungsentwurf des JStG 2020) lesen Sie die folgende Beitragsreihe von Hörster und Eisele in der NWB:
Teil 1:
Teil 2:
Teil 3:
Teil 4:
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 9.10.2020; NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
YAAAH-60476