Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 07 | Grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Technische Aspekte zum automatischen Informationsaustausch

Track 07 | Verfahren DAC 6

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zu dem automatischen Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (CobrA/DAC6) veröffentlicht. So heißt es in dem Fragen-Antworten-Katalog, dass keine Möglichkeit zur Beifügung von Unterlagen oder Erläuterungen außerhalb der eigentlichen DAC6 Meldung besteht. Eine solche Funktionalität ist auch nicht in Planung.

Das Bundeszentralamt für Steuern [1] hat Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zum automatischen Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen veröffentlicht. So wird die Frage beantwortet, ob eine grenzüberschreitende Steuergestaltung auch formlos per E-Mail, per Telefax oder per Post gemeldet werden darf.

Wenig überraschend lautet die Antwort: Nein, das ist nicht möglich. Die Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ist ausschließlich elektronisch gemäß dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Eine formlose Meldung gilt nicht als vollständig und fristgerecht übermittelt.

Interessanter ist da schon die Frage: Muss ich das Bundeszentralamt für Steuern informieren, wenn keine mitteilungspflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vorliegen?

Nein. Das ist nicht nötig. Dem Bundeszentralamt für Steuern sind nur mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen mitzuteilen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass bei einer Gestaltung keine Mitteilungspflicht besteht, wird empfohlen, dies in den Unterlagen aktenkundig zu machen. Eine Nullmeldung hat jedoch nicht zu erfolgen.

Gibt es denn eine Möglichkeit, ergänzende Unterlagen oder Erläuterungen außerhalb der eigentlichen Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übersenden?

Nein, das ist nicht möglich. Eine entsprechende Funktionalität ist auch für die Zukunft nicht geplant. Natürlich ist es aber möglich, dass das Bundeszentralamt im Rahmen der weiteren Bearbeitung Dokumente gezielt anfordert.

Das Bundeszentralamt für Steuern [2] gibt übrigens einen speziellen Infobrief zum Verfahren bei der Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen heraus. Den Link zu der Website, auf der Sie sich kostenlos anmelden können, finden Sie in der NWB Datenbank. – Das Informationsangebot des Bundeszentralamts ist übrigens sehr umfassend und durchaus übersichtlich. Es zeigt aber auch, wie kompliziert allein die technischen Fragen sind. Das wird uns noch viel Freude bereiten...

Soviel zu den Verwaltungsanweisungen. Wir kommen damit zu den aktuellen Entscheidungen, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben.

Fundstelle(n):
Steuern mobil 11/2020
NWB VAAAH-60464