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Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit während vorläufiger Eigenverwaltung im insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahren
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die während vorläufiger Eigenverwaltung in der Insolvenz begründeten Umsatzsteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten anzusehen sind, hat das entschieden. Hierbei wird deutlich, dass es gerade im sog. Schutzschirmverfahren auf die Unterscheidung zwischen Global- bzw. Gruppenermächtigung ankommt.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Das Insolvenzgericht ordnet im sog. Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 3 InsO auf Antrag an, dass der Schuldner bzw. der vorläufige Sachwalter, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist, Masseverbindlichkeiten begründet.
Ordnet das Gericht hierbei statt einer Globalermächtigung eine Gruppenermächtigung an, von der die Umsatzsteuerverbindlichkeiten nicht erfasst sind, stellen diese auch keine Masseverbindlichkeiten dar.
II. Sachverhalt (inkl. Verfahrensgeschichte)
Der Kläger war Insolvenzverwalter. Im Jahr 2015 wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Insolvenzschuldnerin gestellt. Mit entsprechendem Beschluss des zuständigen Amtsgerichts wurde der Kläger sodann zum vorläufigen Sachwalter bestellt und die Vorbereitung einer Sanierung durch vorl...