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STFAN Nr. 10 vom Seite 25

Grundstücksteile

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Der Einzelunternehmer kaufte im Jahr 2020 ein bebautes Grundstück für insgesamt 1.500.000 € umsatzsteuerfrei. Von dem Gesamtkaufpreis entfallen 20 % auf den Grund und Boden. Das Erdgeschoss des aufstehenden Gebäudes nutzt er für sein Einzelhandelsgeschäft und das 1. OG für private Wohnzwecke. Beide Geschosse sind jeweils 150 m2 groß. Die Bezahlung erfolgte vom betrieblichen Bankkonto.

Einführung

Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu bestimmt sind, stellen notwendiges Betriebsvermögen dar. Eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind auch dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie nicht in der Buchführung und in den Bilanzen ausgewiesen sind. In der Regel sind Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen. Eine Ausnahme besteht für Grundstücke oder Grundstücksteile. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich und teils zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist jeder der zwei unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut, weil das Gebäude in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen steh...