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RENO Nr. 10 vom Seite 10

Die arbeitsrechtliche Kündigung

Professor Dr. Peter Pulte; Duisburg

Die Kündigung ist die Erklärung einer der Parteien des Arbeitsvertrages, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen. Grundsätzlich sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zur Kündigung berechtigt; für Beide gelten dabei die Grundsätze des Rechts von Vertragsverhältnissen. Für den Arbeitnehmer besteht ein Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Anhörungs- und Widerspruchsrecht des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) und die Kündigungsschutzbestimmungen für besondere Personengruppen.

Zugang der Kündigung

Der Zugang der Kündigung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung und den Beginn der Kündigungsfrist. Sie braucht von der anderen Partei nicht angenommen zu werden, um wirksam zu sein. Ein Zugang beim Empfänger liegt vor, wenn die Kündigungserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass mit ihrer Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen zu rechnen ist.

Eine Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Eine Rücknahme ist nur vor Zugang möglich. Nach Zugang muss sich der Empfänger mit einer Rücknahme einverstanden erklären, andernfalls wird das Arbeitsverhältnis beendet.

Inhalt und Form der Kündigung

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Sie muss deutlich und ...