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NWB 40/2020 S. 2955

Baukindergeld | Förderzeitraum bis zum verlängert

Das Bundesministerium [i] BMI, PM v. 23.9.2020 des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sieht vor, den bisher bis zum befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergelds um drei Monate bis zum zu verlängern. Wer also bis zum einen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhält, kann noch bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld [i]Hilbertz, NWB 41/2018 S. 3031bei der Förderbank KfW stellen. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Einzug gestellt wird. In dem am durch das Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr coronabedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttr...

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