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StuB 19/2020 S. 765

Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine GbR

(1) Eine Rückstellung, die eine Kapitalgesellschaft aufgrund einer Pensionszusage zugunsten eines bei ihr angestellten Gesellschafters passiviert hat, ist gem. nrkr. , NWB DAAAH-57976 (EFG 2020 S. 1140; BFH-Az.: VIII R 17/20) nach einem Formwechsel in eine GbR mit dem Teilwert in die Übernahmebilanz der GbR zu übernehmen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG erfüllt sind. (2) In diesem Fall ist in der Sonderbilanz des Gesellschafters, der nunmehr Mitunternehmer der Personengesellschaft ist, kein Korrekturposten zu aktivieren. Es entsteht kein Übernahmefolgegewinn (Bezug: § 6a Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 3 Abs. 2, § 6 UmwStG 2006).

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