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§ 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften
Das BMF hat ein Schreiben zur sinngemäßen Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG vor dem Hintergrund des (, NWB IAAAE-82930, BStBl 2015 II S. 263) veröffentlicht (, NWB SAAAH-58434).
Hintergrund: Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG auf vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß anzuwenden. Mit Urteil vom - IX R 52/13, NWB IAAAE-82930 (BStBl 2015 II S. 263) hat der BFH zur Anwendung von § 15a EStG auf eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft entschieden, dass der einem Kommanditisten zuzurechnende nicht ausgeglichene oder abgezogene Werbungskostenüberschuss mit Überschüssen zu verrechnen ist, die dem Kommanditisten in s...