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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 258/17

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3a; HGB § 89b; HGB § 87a; HGB § 87c

Keine Erhöhung des laufenden Gewinns aus einer Handelsvertretung um den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89 b HGB im Zeitpunkt der Verlegung der Handelsvertretung in die Schweiz- Zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Provision eines Handelsvertreters

Leitsatz

Keine Erhöhung des laufenden Gewinns aus einer Handelsvertretung um den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89 b HGB im Zeitpunkt der Verlegung der Handelsvertretung in die Schweiz- Zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Provision eines Handelsvertreters.

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 439 Nr. 7
GStB 2021 S. 2 Nr. 1
IWB-Kurznachricht Nr. 20/2020 S. 811
KÖSDI 2021 S. 22098 Nr. 2
RAAAH-59399

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 08.07.2020 - 9 K 258/17

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