Keine Erhöhung des laufenden Gewinns aus einer Handelsvertretung
um den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89 b HGB im Zeitpunkt der
Verlegung der Handelsvertretung in die Schweiz- Zum Zeitpunkt der Entstehung
des Anspruchs auf die Provision eines Handelsvertreters
Leitsatz
Keine Erhöhung des laufenden Gewinns aus einer Handelsvertretung um den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89 b HGB
im Zeitpunkt der Verlegung der Handelsvertretung in die Schweiz- Zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Provision
eines Handelsvertreters.
Fundstelle(n): DStRE 2021 S. 439 Nr. 7 GStB 2021 S. 2 Nr. 1 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2020 S. 811 KÖSDI 2021 S. 22098 Nr. 2 RAAAH-59399
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 08.07.2020 - 9 K 258/17
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