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Grunderwerbsteuer – Bei Übergabe eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt anfallende GrESt nicht als Werbungskosten abziehbar
Das FG Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil v. - 11 K 322/18 eine Berücksichtigung der vom Übertragenden übernommenen Grunderwerbsteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. des § 21 EStG des Übertragenden abgelehnt, wenn diese anlässlich der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt entstanden ist.
Da die Übertragung des Grundstücks ein privater Vorgang ist, können die Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Übertragung stehen, grundsätzlich nicht der Erwerbsphäre (hier den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) zugerechnet werden. Die gilt nach Auffassung des FG Baden-Württembergs selbst dann, wenn und soweit die Kosten deshalb angefallen sind, weil sich der Übergeber die weitere Nutz...