Online-Nachricht - Freitag, 25.09.2020

Gesetzgebung | Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren (hib)

Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/22773).

Hierzu wird ausgeführt:

  • Der Bundesrat bittet danach um Prüfung beziehungsweise Neufassung, Streichung oder Ersetzung einer Reihe von Regelungen.

  • Die Länderkammer hält den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeitraum von vier Jahren und neun Monaten im Verhältnis zur Verfahrensdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahren sowie den Zeitraum für eine Evaluation des Gesetzes für zu kurz und spricht sich für eine Verkürzung der Speicherfristen bei Auskunfteien aus. Dies lehnt die Bundesregierung ab. Zwei Vorschläge will sie prüfen und einem stimmt sie zu.

Quelle: hib Meldung v. (1009/2020), (JT)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-59299