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Datenschutz | Keine Auskünfte des FA über Steuerkonto des Insolvenzschuldners
Ein Insolvenzverwalter kann keine Auskunft vom Finanzamt über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners verlangen.
Art. 15 Abs. 1 DSGVO räumt einer betroffenen Person das Recht ein, von einem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieser Anspruch besteht grds. auch gegenüber den Finanzbehörden. Allerdings ist der Insolvenzverwalter hinsichtlich der personenbezogenen Daten des Insolvenzschuldners keine „betroffene Person“, die durch die jeweiligen personenbezogenen Daten identifizierbar oder identifiziert ist (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Eine Erweiterung dieses Begriffs auf den mit der Verwaltung der Insolvenzmasse betrauten Insolvenzverwalter widerspräche dem Charakter des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO, [i]Karg, NWB 13/2020 S. 931der nic...