Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
WPK veröffentlicht Pressemitteilung zur Stärkung der Abschlussprüfung im öffentlichen Interesse nach Wirecard
Zur Stärkung der Abschlussprüfung im öffentlichen Interesse nach Wirecard tritt die WPK für mehr Transparenz statt Verschärfungen von Berufsausübungsregeln ein, deren Nutzenbeitrag aus öffentlichem Interesse „nicht ersichtlich“, „zweifelhaft“ oder „kontraproduktiv“ sei. Die WPK schlägt vor:
Bei berechtigtem Interesse sollten sich WP-Praxen zu einer von ihnen durchgeführten Abschlussprüfung bei PIE äußern und verteidigen dürfen (insoweit Aufhebung der Verschwiegenheit).
Der deutsche Gesetzgeber soll die nach Art. 7 und Art. 12 der EU-APrVO zuständigen Behörden benennen, damit WP-Praxen die an diese vorgesehenen Mitteilungen abgeben können (z. B. wesentliche Rechtsverstöße des PIE, wesentliche Gefährdungen der Unternehmensfortführung des PIE oder Modifizierungen des Bestätigungsvermerks beim P...