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Familienheimfahrten mit teilentgeltlich überlassenem Firmenwagen
Niedersächsisches FG verneint Werbungskostenabzug
[i]Schmidt, Doppelte Haushaltsführung, Grundlagen, NWB IAAAE-70154 Zu den steuerlich abzugsfähigen Erwerbsaufwendungen bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zählen unter anderem Kosten für wöchentliche Familienheimfahrten. Aufwendungen sollen allerdings keine Berücksichtigung finden, wenn diese Fahrten mit einem zur Nutzung gestellten Firmenwagen durchgeführt werden. Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass dies bei lediglich teilentgeltlicher Überlassung ebenfalls uneingeschränkt gelten soll (; Revision anhängig, BFH-Az. VI R 35/20, NWB GAAAH-57586).
I. Firmenwagen mit Kilometerleasingmodell
[i]Doppelte Haushaltsführung und Dienstwagengestellung mit Kostenbeteiligung des ArbeitnehmersDer ledige Kläger führte im maßgeblichen Jahr 2016 unstreitig einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt. Er verfügte auch für private Fahrten über ein Fahrzeug seines Arbeitgebers, für das er jedoch pauschale (0,5 % der UVP) und kilometerabhängige Zuzahlungen (zunächst 0,10 € und später 0,09 € pro Privatkilometer für die Nutzung einer Tankkarte) an diesen zu leisten hatte. In den monatlichen Lohnabrechnungen wurden die Eigenleistungen nach prognostizierter Privatnutzung vom geldwerten Vorteil in Abzug gebracht. Etwaige Zahlungsüberhänge wurden nicht in ein...