Gesetzgebung | Steuerbefreiung für E-Autos verlängert (Bundestag)
Der Bundestag hat am in 2./3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angenommen.
Kern der Gesetzesänderung ist u.a.:
Die Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge
Die Steuerbefreiung ist bis befristet.
Die Steuer wird in Höhe von 30 € im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis , nicht erhoben.
Die Sonderregelung gem. § 18 Abs. 12 KraftStG wird aufgehoben.
Quelle: Bundestag online (JT)
Fundstelle(n):
HAAAH-58604