Online-Nachricht - Freitag, 18.09.2020

Gesetzgebung | Steuerbefreiung für E-Autos verlängert (Bundestag)

Der Bundestag hat am in 2./3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angenommen.

Kern der Gesetzesänderung ist u.a.:

  • Die Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge

  • Die Steuerbefreiung ist bis befristet.

  • Die Steuer wird in Höhe von 30 € im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis , nicht erhoben.

  • Die Sonderregelung gem. § 18 Abs. 12 KraftStG wird aufgehoben.

Quelle: Bundestag online (JT)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-58604