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NWB Nr. 39 vom

Die Risikoverteilung zwischen Berater und Rechtsschutzversicherung

Prof. Dr. Marion A. R. Müller

Rechtsschutzversicherungen werden abgeschlossen, um das Risiko des Versicherungsnehmers, Kosten tragen zu müssen, die entstehen, wenn die Rechtsverfolgung erfolglos bleibt, an den Versicherer weiterzureichen. Erteilt der Versicherer eine Deckungszusage, entsteht nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch beim mandatierten Rechtsanwalt der Eindruck, in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein. Dass der Eindruck trügerisch sein kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des , NWB XAAAH-56685).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Getrennt zu betrachtende Vertragsverhältnisse

[i]Deckungszusage wirkt nur zugunsten des VersicherungsnehmersDas OLG Köln hatte zu entscheiden, wie eine Deckungszusage einzustufen ist, wenn der anvisierte Prozess von Anfang an aussichtslos ist. Das Gericht stellte klar, dass Versicherungsvertrag und Anwaltsvertrag rechtlich voneinander getrennt und daher auch unabhängig voneinander zu behandeln sind. Die Deckungszusage als sog. deklaratorisches Schuldanerkenntnis wirkt nur zugunsten des Mandanten. Es schließt spätere Einwendungen und Einreden des Rechtsschutzversicherers, die ihm bei Abgabe der Deckungszusage bekannt waren oder die er jedenfalls für mögl...

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