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NWB Nr. 39 vom Seite 2924

Die Risikoverteilung zwischen Berater und Rechtsschutzversicherung

Eine Deckungszusage ist noch lange kein Freibrief für Rechtsanwälte – OLG Köln 9 U 77/19

Prof. Dr. Marion A. R. Müller

Die Lage scheint sowohl für den rechtsschutzversicherten Mandanten als auch für den mandatierten Berater eindeutig vorteilhaft zu sein: Gerät jemand in einen Rechtsstreit, der inhaltlich von den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist, und hat das Versicherungsunternehmen sogar eine Deckungszusage betreffend Gerichts- und Anwaltskosten erteilt, scheinen alle Risiken auf den Versicherer abgewälzt zu sein. Einer Klage steht auch bei geringen Erfolgsaussichten nichts im Wege, oder doch? Hier lohnt sich ein zweiter, genauer Blick – insbesondere für den Berater. Vor kurzem hatte das , NWB XAAAH-56685) in zweiter Instanz einen so gelagerten Sachverhalt zu klären.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die Rolle der Rechtsschutzversicherung

[i]Verneinen der Leistungspflicht durch den VersichererBei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen (§ 125 VVG). Kommt er nach Prüfung der Erfolgsaussichten der anvisierten Klage eines Versicherungsnehmers zu dem Ergebnis, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende...

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