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Die Erstberatung – gern kostenlos, aber für Berater nicht risikolos
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2917Erste Beratungsleistungen bieten Steuerberater und Rechtsanwälte häufig kostenlos an, da sie sich durch die Dienstleistung eine lukrative Mandatierung oder Folgeberatungen versprechen. Grds. ist dies zulässig. Aber auch wenn es kein Geld vom Mandanten gibt, schuldet der Berater ihm eine sorgfältige Beratung.
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Gesetzliche Zulässigkeit der kostenlosen Erstberatung
[i]Kostenlose Beratung nach RVG und StBVV möglichGebührenregelungen für Rat und Auskunft in der StBVV einerseits und im RVG andererseits weisen sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede auf. Gleich ist beiden Regelungsbereichen jedoch, dass eine kostenlose Beratung grds. möglich ist.
[i]Niedrigere gesetzliche Gebühr für Rat und Auskunft zulässigDer Steuerberater erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. von 1/10 – 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). In außergerichtlichen Angelegenheiten kann der Steuerberater eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren (§ 4 Abs. 3 StBVV). Diese muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen. Das Formerfordernis des Absatzes 1 ist zu beachten.