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Ansatz einer Betriebsausgabenpauschale in der Kindertagespflege
In Deutschland hat die Kindertagespflege als flexible Betreuungsform aufgrund der zunehmenden Arbeitstätigkeit beider Elternteile sowie der geforderten Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den letzten Jahren verstärkt an Bedeutung gewonnen. Immer häufiger werden daher sog. Tagesmütter (und auch Tagesväter) tätig, welche als externe Hilfe die Betreuung der Kinder übernehmen. Aus steuerlicher Sicht ergeben sich für selbständige Tagesmütter einige Besonderheiten bzgl. der Möglichkeit, eine Betriebsausgabenpauschale anzusetzen. Die ertragsteuerlichen Grundsätze regelt das KIEHL UAAAF-86873.
Grundsätze zur Vergütung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
Regelungen für eine Kindertagespflegeperson (sog. Tagesmutter) sind in dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII normiert. Mithilfe der Kindertagespflege sollen gem. § 22 Abs. 2 SGB VIII die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden (Nr. 1), die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt werden (Nr. 2) und den Eltern dabei geholfen werden, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können (Nr. 3). Dabei bezieht sich der Förderauftrag auf ...