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Corona und Stundungen: Beratungsaufgabe mit Langzeitwirkung
Herausforderung speziell für Steuerberatungen
Bund und Länder haben sich auf steuerliche Erleichterungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Privatpersonen verständigt und vielfältige Möglichkeiten eröffnet, negative Folgen abzumildern. Ziel der Maßnahmen ist die Liquiditätsstärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Die Maßnahmen beinhalten vor allem Stundungen fälliger Zahlungen und sollen einen kurzfristigen Liquiditätsvorteil generieren. Viele Unternehmen haben diese Möglichkeiten umfänglich genutzt. Eine Stundung beinhaltet aber nur eine zeitliche Verzögerung einer Zahlung – die Zahlungspflicht als solche bleibt bestehen. Daraus erwächst eine Beratungsaufgabe: Die Unternehmen im Rahmen der Ertrags- und Liquiditätsplanung bis in die Jahre 2021 und 2022 zu begleiten – damit die „plötzlich“ dann eben doch fällig werdenden Zahlungen nicht zu Liquiditätsengpässen führen. Als Grundlage dafür werden in den Abschnitten I bis III die Stundungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung und der Sozialkassen beschrieben. Welche Beratungsansätze sich daraus sowie aus den Folgen weiterer privater Stundungen ergeben, lesen Sie in den Abschnitten IV bis VIII.