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Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Familienheimfahrten mit teilentgeltlich vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen
Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG nicht in Abzug gebracht werden. Das Niedersächsische FG hatte in seinem Urteil v. - 9 K 78/19 (NWB GAAAH-57586) darüber zu entscheiden, ob und inwieweit dieser Grundsatz selbst dann gilt, wenn der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt an den Arbeitgeber leistet und dadurch keine unentgeltliche, sondern eine teilentgeltliche Überlassung des Firmenwagens besteht.
Im verhandelten Fall unterhielt der Arbeitnehmer K unzweifelhaft zwei Haushalte, am Beschäftigungsort und seinem Lebensmittelpunkt, durch die eine doppelte Haushaltsführung begründet wurde. K wurde von seinem Arbeitgeber im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses ein Fahrzeug gestellt, das er auch für private Fahrten nutzen durfte. Für das er jedoch pauschale (0,5 % der unverbindlichen Kaufpreisempfehlung) und kilometerabhängige Zuzahlungen (0,09 € bzw. 0,10 € pro gefahrenen km) an den Arbeitgeber zu leisten hatte, die den monatlichen geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung entsprechend minderten. Zuzahlungsüberhänge in einzelnen Monaten wurden nicht in den Folgemonat übertragen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung machte K – in Hö...