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Erneute EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen
Innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums hat der V. Senat des BFH dem EuGH nun zum zweiten Mal ein Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen vorgelegt. In dem aktuellen Verfahren geht es wieder darum, wann die Umsatzsteuer entsteht, wenn nach einer bereits erfolgten Vermittlung die Provision in Raten ausgezahlt wird. Wie schon beim ersten Verfahren stellt sich die Frage, ob der BFH mit seiner Vorlage das Prinzip der Sollversteuerung zumindest in Teilen selbst in Frage stellt. Sollte dies die eigentliche Intention sein, ist der erste Versuch in der Rs. baumgarten sports & more nicht so erfolgreich gewesen. Um so spannender erscheint der erneute Anlauf.
I. Leitsatz
Ergibt sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i. S. von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung einer Ratenzahlung?
Hilfsweise bei Verneinung der ersten Frage: Ist von einer Nichtbezahlung i. S. von Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL auszugehen, wenn der Steuerpflichtige bei der Erbringung seiner Leistung vereinbart, dass diese in fünf Jahresraten zu vergüten ist und das nationale Recht für den Fall der späteren ...