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Bilanzierung | Schadensersatz für die Wertminderung einer GmbH-Beteiligung ist steuerpflichtig
Schadensersatz, den eine GmbH als Ausgleich für eine Wertminderung ihrer Beteiligung an einer Tochter-GmbH erhält, ist in vollem Umfang steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sich die Teilwertabschreibung auf die Beteiligung wegen der Regelung in § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG steuerlich nicht ausgewirkt hat.
Die Steuerfreiheit des § 8b KStG gilt nur für Dividenden und Veräußerungsgewinne, nicht aber für Schadensersatzzahlungen. Damit können ein Schadensereignis und der anschließende Schadensersatz trotz wirtschaftlicher Neutralität zu einer steuerlichen Belastung führen, wie der Streitfall zeigt:
Die [i]Beteiligung und Darlehen wurden wertlos Klägerin beteiligte sich mit 36 % (250.000 €) an der R-GmbH, die ein Schiffsregister betreiben sollte. Außerdem gewährte die Klägerin der R-GmbH ein Darlehen über 50.000 €. Wegen einer fehlerhaften Geschäf...