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Familienleistungsausgleich; Änderungen beim Kindergeldrecht im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes (StEntlG) 1999/2000/2002
1. Das Kindergeld für alle ersten und zweiten Kinder soll ab dem auf 250 DM angehoben werden. Ich bitte bereits jetzt um umgehende Umsetzung durch entsprechende Festsetzung und Auszahlung, auch wenn das einschlägige Gesetz voraussichtlich erst zum Jahresende 1998 verabschiedet wird.
2. Der unschädliche Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge des Kindes wird auf 13.020 DM angehoben, § 52 Abs. 22a EStG 1998.
3. Für alle privaten Arbeitnehmer wird das Kindergeld ab 1999 vom Arbeitsamt - Familienkasse festgesetzt und ausgezahlt. Familienkassen der öffentlichen Arbeitgeber setzen das Kindergeld für ihre Bediensteten wie bisher eigenständig fest.
4. Kindergeldansprüche aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Abkommen werden ebenfalls vom Arbeitsamt - Familienkasse festgesetzt und ausgezahlt. § 72 Abs. 9 Satz 2 EStG 1998 entfällt.