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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 3 K 1098/19

Gesetze: GG Art. 106 Abs. 1 S. 6 ; SolZG; SolZG 1 Abs. 1 ; SolZG § 1 Abs. 4; SolZG § 3

Keine Verfassungswidrigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlages für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021

Leitsatz

Der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG findet auch für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2197 Nr. 40
BBK-Kurznachricht Nr. 22/2020 S. 1068
StB 2020 S. 298 Nr. 10
KAAAH-57965

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 29.07.2020 - 3 K 1098/19

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