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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 481/17

Die Klägerin begehrt von der Beklagten höhere Witwenrente unter anteiliger Anrechnung einer Intelligenzrente. Sie wendet sich außerdem gegen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der persönlichen Entgeltpunkte (Ost) zur Aussparung künftiger Rentenanpassungen.

Fundstelle(n):
FAAAH-57731

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.12.2019 - L 22 R 481/17

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