Steuerstrafrecht | Vermittlungsportal von Unterkünften liefert Kontrolldaten an Hamburger Steuerfahndung (Finanzbehörde)
Die Servicestelle Steueraufsicht
Hamburg hat für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre
andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen
Kontrollzwecken übermittelt werden. So wird es unredlichen Vermietern von
Ferienunterkünften erheblich erschwert, ihre bisher dem Finanzamt nicht
erklärten Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum an Feriengäste weiter
verborgen zu halten.
Im Zusammenwirken mit der Finanzbehörde Hamburg, dem BZSt, verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals wurde eine Internetplattform im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens der Steuerfahndung Hamburg verpflichtet, die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben.
Diese Daten werden nun von der Steuerfahndung Hamburg ausgewertet. In Einzelfällen ist sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.
Quelle: Finanzbehörde (Hamburg), Pressemitteilung v. 2.9.2020 (il)
Fundstelle(n):
NWB OAAAH-57407