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Vorsteuerabzug einer Personengesellschaft aus Tätigkeiten eines Insolvenzverwalters
Ein aktueller Gerichtsbescheid des FG Münster gebietet Anlass, sich mit der anscheinend bisher höchstrichterlich nicht entschiedenen Frage einer Vorsteueraufteilung bei Unternehmensfortführung durch einen Insolvenzverwalter auseinanderzusetzen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Im Fall der Insolvenz einer KG sind alle geltend gemachten Insolvenzforderungen regelmäßig aufgrund der Unternehmenstätigkeit der KG entstanden, so dass ein vollständiger Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Insolvenzverwalters an die Insolvenzschuldnerin möglich ist. Auch die Tatsache, dass die Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin für einen gewissen Zeitraum vom Insolvenzverwalter fortgeführt wird, führt nicht dazu, dass die Umsätze aufzuteilen wären.
Der Insolvenzverwalter wird für den Unternehmer tätig, in dem er Lieferungen und sonstige Leistungen mittels Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse ausführt, die als einheitliche Leistung des Insolvenzverwalters zu behandeln sind.
II. Sachverhalt
Durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts wurde über das Vermögen der T-GmbH & Co. KG (Insolvenzschuldnerin) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalte...