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Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 1)
Fernverkaufsregelungen und Einbindung von Betreibern elektronischer Marktplätze in die Umsatzbesteuerung
Das BMF hatte am den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht. Im Bereich der Umsatzsteuer sind zahlreiche Änderungen geplant, die zu großen Teilen der unionsrechtlichen Umsetzung des sog. Digitalpakets dienen. Ursprünglich sah das Unionsrecht eine Umsetzungspflicht in den EU-Mitgliedstaaten zum vor. Inzwischen wurde dieser Stichtag auf den verschoben. Am hat die Bundesregierung den Entwurf des JStG 2020 als Regierungsentwurf beschlossen. Die die Umsatzsteuer betreffenden Regelungen haben sich darin im Vergleich zu dem Referentenentwurf nur marginal verändert.Der folgende Beitrag befasst sich mit den wesentlichsten Änderungen nach dem Gesetzespaket betreffend das „Digitalpaket“. Die Neuerungen betreffend die Bereiche Gesundheit/Pflege/Soziales, das Reverse-Charge-Verfahren für Telekommunikationsleistungen sowie Preisnachlässe in einer Leistungskette bleiben einem weiteren Beitragsteil vorbehalten. Aus Platzgründen können nachstehend nicht alle Regelungen im Detail erläutert werden. Die geplanten Neuregelungen mit Paragrafenangabe werden im Folgenden jeweils mit „UStG-E“ bezeichnet.
I. Vorbemerkung
Das Digitalpaket besteht ...