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Lohn und Gehalt | Preisgeld für Dissertation als Arbeitslohn
Das Preisgeld für eine Dissertation ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn die Anfertigung der Dissertation zum Anstellungsverhältnis gehörte.
Bei der Klägerin war dies der Fall: Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Universitätsinstitut, erstellte ihre Dissertation und erhielt für diese ein Preisgeld, nachdem sie ihre Tätigkeit bei der Uni beendet hatte.
Es [i]Veranlassungszusammenhang zwischen früherer Tätigkeit und Preisgeld bestand damit ein Veranlassungszusammenhang zwischen ihrer früheren Tätigkeit an der Uni als wissenschaftliche Mitarbeiterin und dem Preisgeld. Zwar bestand keine Pflicht zur Promotion. Jedoch hat ihr das Anstellungsverhältnis die Möglichkeit zur Promotion eröffnet. Zudem hat sie ihr Institutsleiter bei der Promotion unterstützt.
Für [i]Klägerin hatte Druckkosten als Werbungskosten abgesetzt den Veranlassungszusammenhang sprach noch, dass die Klägerin die Dru...