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Ausblick: Neue amtliche Sachbezugswerte ab 2021 geplant
Für Sachbezüge, die seit 2007 von der Sozialversicherungsentgeltverordnung (kurz: SvEV) erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten amtlichen Sachbezugswerte auch (lohn-)steuerrechtlich zwingend anzusetzen und damit für die Bewertung von geldwerten Vorteilen bindend (vgl. § 8 Abs. 2 Sätze 6 bis 9 EStG).
Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum soll eine wertmäßige Anpassung der bislang festgelegten amtlichen Sachbezugswerte erfolgen. Folgende amtliche Sachbezugswerte 2021 sind vorgesehen (vgl. Entwurf der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung):