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BMF 27.08.2020 IV A 4 - S 1547/19/10001 :001, BBK 18/2020 S. 861

Umsatzsteuer | BMF korrigiert Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2020

Das BMF hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen im Jahr 2020 korrigiert. Die Korrektur beruht auf der Minderung des Umsatzsteuersatzes für Gaststättenumsätze von 19 % auf 5 % ab dem (ausgenommen: Getränke). Das bisherige ( BStBl 2019 I S. 1287), das bislang die Pauschbeträge für 2020 geregelt hatte, wird aufgehoben. Die neuen Pauschbeträge lauten: S. 862


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Branche
bis
bis
7 %
19 %
Summe
5 %
16 %
Summe
Bäckerei
609
203
812
648
151
799
Fleischerei
445
432
877
622
249
871
Gaststätten
a) mit kalten Speisen
563
543
1.106
714
367
1.081
b) mit warmen Speisen
844
884
1.728
1.218
432
1.650
Getränkeeinzelhandel
52
151
203
52
151
203
Café und Konditorei
589
321
910
622
262
884
Milch und Eier
295
39
334

Der

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