Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung einer disquotalen Gewinnausschüttung
Zurechnung der Gewinnausschüttung beim Anteilseigner
[i]Gehrmann, Gewinnausschüttung, infoCenter, NWB MAAAB-05664 Steuerlich sind von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttungen (sog. disquotale oder inkongruente Gewinnausschüttungen) grundsätzlich anzuerkennen. Die Möglichkeit, disquotale Gewinnausschüttungen wirksam zu beschließen, ist entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nicht davon abhängig, ob die Satzung der GmbH eine solche Gewinnverteilung ausdrücklich vorsieht (, AO, Revision anhängig, BFH-Az. BFH VIII R 20/20).
I. Vornahme einer disquotalen Gewinnausschüttung
[i]Finanzverwaltung fordert Öffnungsklausel im GesellschaftsvertragDer Kläger war zu 50 % an der A GmbH beteiligt. Weitere Gesellschafterin der A GmbH war die B GmbH, die ebenfalls 50 % der Anteile hielt. Der Kläger war auch alleiniger Gesellschafter der B GmbH und Geschäftsführer in beiden Gesellschaften. In den Streitjahren 2012 bis 2015 fasste die Gesellschafterversammlung jeweils in jedem Jahr mehrere Gesellschafterbeschlüsse über die Auszahlung von Vorabgewinnausschüttungen in Höhe von 1.400.000 € bis 3.400.000 €. Die Vorabgewinnausschüttungen sollte – abweichend vom Beteiligungsverhältnis – allein die B GmbH erhalten. Der Gesellschaftsvertrag enthielt keine ausdrückliche Regelung, das...BStBl 2014 I S. 63